Fragenkatalog zum Werte- und Orientierungswissen, Wertebereich „Wohnen und Nachbarschaft". Es ist immer nur eine Antwort richtig.
1. Wer in Österreich eine Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb einer bestimmten Zeit bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
1.1. Wer gegen die gesetzliche Meldepflicht verstößt, kann eine Geldstrafe bekommen.
1.2. Wer in Österreich eine Unterkunft nimmt, …
1.3. Wer seinen Wohnsitz wechselt, …
2. In Österreich ist es verboten, sich an einem Hauptwohnsitz anzumelden, an dem man faktisch nicht wohnt.
3. Alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, müssen bei der Meldebehörde gemeldet werden.
3.1. Personen unter 18 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, müssen bei der Meldebehörde nicht gemeldet werden.
4. Innerhalb welcher Frist ist die Meldepflicht bei der zuständigen Meldebehörde zu erfüllen?
5. Welches Amt ist in Österreich die zuständige Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht?
6. Ein Mieter oder eine Mieterin mit einem Haustier muss sich darum kümmern, dass das Haustier die Nachbarn nicht stört.
6.1. Nachbarn dürfen das Haustier eines anderen Nachbarn nicht verletzen, auch wenn sie sich vom Haustier gestört fühlen.
7. Mieter und Mieterinnen einer Wohnung sind selbst dafür verantwortlich, die Gastherme regelmäßig und fachgerecht kontrollieren zu lassen.
7.1. Die Kosten für die regelmäßige Kontrolle einer Gastherme in Mietwohnungen trägt immer der Vermieter.
7.2. Welche Aussage zur regelmäßigen Kontrolle einer Gastherme in einer Mietwohnung passt nicht?
8. Aus Sicherheitsgründen kann die Heizung in der eigenen Wohnung von einem Rauchfangkehrer oder einer Rauchfangkehrerin überprüft werden.
8.1. Für die Dienstleistung eines Rauchfangkehrers oder einer Rauchfangkehrerin muss der Mieter oder die Mieterin selbst bezahlen.
8.2. Muss man als Mieter oder Mieterin die Überprüfung der Heizung durch einen Rauchfangkehrer in der eigenen Mietwohnung erlauben?
