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Organspende
Bundesweit hoffen 12.000 Menschen auf ein lebensrettendes Herz, eine Lunge, eine Leber oder eine Niere. Tatsächlich werden aber immer noch zu wenige Organe gespendet. Pro Tag sterben im Durchschnitt drei Menschen, die auf eine Niere warten, pro Jahr sind es rund 1.000 Patienten. Umfragen haben ergeben, dass über drei Viertel aller Bürger zur Organspende bereit sind. Jeder vierte Deutsche hat einen Organspendeausweis.
Organspende kann Leben retten
Die erste erfolgreiche Transplantation eines Organs gelang dem amerikanischen Chirurgen Joseph E. Murray 1954 in Boston, USA. Er verpflanzte einem 23-jährigen Mann eine Niere seines Zwillingsbruders. Aus dieser einzelnen chirurgischen Meisterleistung entwickelte sich ein etabliertes Behandlungsverfahren, das heute in etwa 50 Kliniken der Bundesrepublik praktiziert wird.
Seit der ersten Nierentransplantation im Jahre 1963 sind in Deutschland über 100.000 Organe übertragen worden. Den weitaus größten Teil bilden die Nierenverpflanzungen, gefolgt von Leber- und Herztransplantationen.
Ein einzelner Organspender kann bis zu neun schwerkranken Menschen helfen. Derzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Augenhornhaut und Dünndarm übertragen werden. Als Spender von Organen kommen ausschließlich Menschen in Frage, bei denen der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt wurde. Daneben ist es dank des medizinischen Fortschritts heute auch möglich, dass ein Mensch bereits zu Lebzeiten eine seiner beiden Nieren oder Teile seiner Leber spendet. Die Lebendorganspende ist der postmortalen Organentnahme nachgeordnet. Damit ist eine Organentnahme bei einer lebenden Person nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Lebendspenden dürfen nach dem Transplantationsgesetz nur zugunsten eines Verwandten ersten oder zweiten Grades, eines Ehepartners oder Verlobten oder anderer besonders nahestehender Menschen erfolgen.
In jedem Alter Organspender werden
Organspende ist keine Frage des Alters: Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter des Spenders, sondern das biologische. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Für Gewebe wie Gehörknöchelchen und Augenhornhäute gibt es keine Altersgrenze. Bei Organspendern wird also der allgemeine Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Organentnahme betrachtet. Daher ist eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten für die Organspende nicht erforderlich. Allerdings gelten chronische Krankheiten wie eine HIV-Infektion, eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung als Ausschlusskriterien für eine Spende der betreffenden Organe. Minderjährige benötigen keine Einwilligung ihrer Eltern. Laut Transplantationsgesetz können sie ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende schon ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären.
Die Transplantation ist gesetzlich geregelt
Der Ablauf und die Voraussetzungen einer Organspende sind in Deutschland mit dem Transplantationsgesetz streng geregelt und werden ebenso streng überwacht. Bei einer Organspende muss zunächst der Hirntod von zwei dafür qualifizierten und nicht an der Organspende beteiligten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Durch Beatmung und Medikamente wird die Herz- und Kreislauffunktion des Verstorbenen künstlich aufrechterhalten. Außerdem muss vor einer Organentnahme die Einwilligung des Spenders vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung. Dazu werden die Angehörigen befragt, die dann nach dem Willen des Verstorbenen entscheiden sollen.
Im Fall einer Zustimmung zur Organspende veranlasst ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) alle medizinischen Laboruntersuchungen des Spenderblutes zur Feststellung der Gewebemerkmale. Die organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation verhindert Interessenkonflikte. In Deutschland dürfen Organe nur zur Hilfe anderer Menschen, nicht für kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke entnommen werden.
Organspende - ein hochspezialisierter Ablauf
Wenn ein hirntoter Mensch zu Lebzeiten selbst einer Organspende zugestimmt hat, z. B. in einem Organspendeausweis, oder wenn bei nicht vorliegender Erklärung der nächste Angehörige einwilligt, meldet die Intensivstation des Krankenhauses diesen potenziellen Spender an die nächstgelegene Organisationszentrale der DSO. Ein Koordinator der DSO veranlasst dann die erforderlichen Laboruntersuchungen. Anschließend gibt er die für die Organvermittlung notwendigen Daten an die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant weiter. Eurotransplant vergleicht die medizinischen Daten des Spenders mit denen der Empfänger auf der Warteliste.
So wird der passende Organempfänger ermittelt, mit dem die entsprechenden Transplantationszentren dann in Kontakt treten. Bei einer Transplantation wird weder den Angehörigen des Spenders noch dem Empfänger der Name des jeweils anderen mitgeteilt. Diese Anonymität verhindert, dass wechselseitige Abhängigkeiten auftreten, die alle Beteiligten belasten könnten.
(aus: Bundesministerium für Gesundheit, GP-Infoblatt Nr. 6, Organspende)
29 Der Text informiert über die Rahmenbedingungen und Verfahren der Organspende in Deutschland.
30 Nieren- und Lebertransplantationen halten sich in Deutschland die Waage.
31 Wer einen Organspendeausweis ausfüllen möchte, muss sich vorher von einem Arzt untersuchen lassen.
32 Spender von Organen können
33 Einer Organspende
34 Vor einer Organentnahme
