← Zurück zur Liste

telc Deutsch B2+ Beruf - Leseverstehen Teil 5 - Betreffzeilen für zwei Dienstschreiben

Lesen Sie die beiden Texte und wählen Sie jeweils die passende Betreffzeile.

Text 1

Die Zahl der als privat gekennzeichneten Telefongespräche ist in letzter Zeit deutlich gesunken. Dies nehme ich zum Anlass, auf die geltenden Bestimmungen der Dienstvereinbarung über den Betrieb der Kommunikationsanlage hinzuweisen: Private Telefonate sind zulässig, müssen aber durch die Wahl von Raute und Ziffer 9 als privat gekennzeichnet werden (d. h. zunächst Raute (#), dann 9, dann 0 für eine Amtsleitung und anschließend die gewünschte Rufnummer wählen).

Die Kosten für die Privatgespräche betragen 6 Cent (Festnetz) bzw. 12 Cent (Mobil) und werden monatlich vom Gehalt einbehalten, sofern sie einen monatlichen Freibetrag von 1,28 Euro übersteigen. Alle privaten Gespräche müssen daher auch als privat gekennzeichnet sein. Ein Verstoß dagegen hat arbeitsrechtliche Konsequenzen. Den Fachdienstleitern obliegt die Prüfung der geführten Dienstgespräche pro Nebenstelle. Die Fachdienstleiter sind gehalten, außergewöhnlich hohe Telefongebühren einer Nebenstelle zu überprüfen. Hierzu kann der Fachdienstleiter einen detaillierten Ausdruck der Daten einer Nebenstelle erhalten. Dieser ist zusammen mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter zu überprüfen. Der Personalrat wird hiervon unterrichtet.

19. Wählen Sie die passende Betreffzeile für den ersten Text:

Text 2

Die Stadtverwaltung bleibt am Rosenmontag grundsätzlich geschlossen. Die Abteilungen 1 und 2 richten, sofern erforderlich, einen Notdienst und/oder eine Rufbereitschaft ein. Die hierfür eingeteilten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Personalabteilung schriftlich zu melden.

Bei einem Dienst am Rosenmontag mit der Dauer von mehr als der Hälfte der täglichen Soll-Arbeitszeit erfolgt eine entsprechende Zeitgutschrift. Der Rosenmontag zählt als halber Arbeitstag; die Hälfte der jeweils festgesetzten durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit wird daher ins Minus gestellt und ist auszugleichen (§ 3 Verordnung über die Arbeitszeit).

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, können die ausfallende Arbeitszeit vor- oder nacharbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit festen Arbeitszeiten holen sie durch Mehrarbeit nach.

Wird für Rosenmontag Erholungsurlaub in Anspruch genommen, muss ein ganzer Urlaubstag angerechnet werden; eine Zeitgutschrift in Höhe der Hälfte der jeweiligen täglichen Sollarbeitszeit kann nicht vorgenommen werden.

20. Wählen Sie die passende Betreffzeile für den zweiten Text:

← Zurück zur Liste