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telc Deutsch B1-B2 Beruf - Lesen Teil 4 - Rechtsfragen rund um den Urlaub

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 39-41 richtig oder falsch sind.

Rechtsfragen rund um den Urlaub

(…) Der Arbeitgeber ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG grundsätzlich an die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter gebunden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Urlaub zu Beginn des Jahres oder im laufenden Kalenderjahr angemeldet wird. Etwas anderes gilt nur, sofern dringende betriebliche Gründe oder unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig zu bewertende Urlaubsgesuche von Kollegen entgegenstehen.

Gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen Urlaubswünsche ist es in der Praxis also sinnvoll, zumindest den Haupturlaub zu Beginn des Jahres zu planen. In vielen Firmen werden die Beschäftigten daher zum Jahresbeginn aufgefordert, ihre Urlaubsanträge zu stellen bzw. ihre Urlaubswünsche in Urlaubslisten einzutragen. Erklärt der Arbeitnehmer trotz derartiger Praxis im Betrieb seine Urlaubswünsche nicht, hat dies zur Folge, dass nunmehr der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum für den Arbeitnehmer bestimmen kann. Die ohne einen geäußerten Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich rechtswirksam. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin einen anderweitigen Urlaubswunsch äußert. Denn ist dem Arbeitnehmer die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht genehm, verliert er mit seinem anfänglichen Schweigen nicht das Recht, auch jetzt noch seine Wünsche zu äußern. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer mit seinem nachträglich geäußerten Urlaubswunsch genauso frei wie zu Beginn des Urlaubsjahres. (…)

39. In Firmen werden Urlaubswünsche von bestimmten Personen oder Personengruppen bevorzugt behandelt.

40. Der Arbeitgeber kann den Urlaub festlegen, wenn der Arbeitnehmer keine eigenen Wünsche angibt.

41. Auch wenn die Urlaubstage durch den Arbeitgeber schon festgelegt wurden, darf der Arbeitnehmer Urlaub zu einer anderen Zeit beantragen.

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