Ergänze die Endungen.
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D meist Arbeitsplätze haben heutzutage ein Internetanschluss.
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Viel Mitarbeiter nutzen d beruflich Internetanschluss für d privaten E-Mail-Verkehr, für Ebay-Auktionen oder für d Suche nach ein Kinofilm.
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Schnell kann bei ein solch Aktion das Arbeitsverhältnis auf d Spiel stehen.
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Wenn d Arbeitgeber d Surfen verboten hat, dürfen d Mitarbeiter nicht im Internet surfen.
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Wenn es kein offiziell Verbot gibt und d Chef weiß, dass d Mitarbeiter privat im Internet surfen, dann kann man d Mitarbeiter nicht so einfach entlassen.
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Ein Entlassungsgrund ist aber, wenn d Mitarbeiter d Internet über d normale Maß hinaus privat nutzen.
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In viel Firmen wird ein Protokoll über d genutzten Internetseiten geführt.
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Das Telefon darf d Arbeitnehmer in geringem Umfang für d privaten Gebrauch nutzen.
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Nach mehrer Gerichtsurteilen kann d Zeit, die d Arbeitnehmer telefoniert oder im Internet surft, bis zu 100 Stunden im Arbeitsjahr betragen.
