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Surfen am Arbeitsplatz

Ergänze die Endungen.

  1. D meist Arbeitsplätze haben heutzutage ein Internetanschluss.

  2. Viel Mitarbeiter nutzen d beruflich Internetanschluss für d privaten E-Mail-Verkehr, für Ebay-Auktionen oder für d Suche nach ein Kinofilm.

  3. Schnell kann bei ein solch Aktion das Arbeitsverhältnis auf d Spiel stehen.

  4. Wenn d Arbeitgeber d Surfen verboten hat, dürfen d Mitarbeiter nicht im Internet surfen.

  5. Wenn es kein offiziell Verbot gibt und d Chef weiß, dass d Mitarbeiter privat im Internet surfen, dann kann man d Mitarbeiter nicht so einfach entlassen.

  6. Ein Entlassungsgrund ist aber, wenn d Mitarbeiter d Internet über d normale Maß hinaus privat nutzen.

  7. In viel Firmen wird ein Protokoll über d genutzten Internetseiten geführt.

  8. Das Telefon darf d Arbeitnehmer in geringem Umfang für d privaten Gebrauch nutzen.

  9. Nach mehrer Gerichtsurteilen kann d Zeit, die d Arbeitnehmer telefoniert oder im Internet surft, bis zu 100 Stunden im Arbeitsjahr betragen.

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