Originale Abgabe: 
Diese Abgabe bezieht sich auf den Artikel 002 - C1 - Qualifikation und Einstufung.

Ein Auslandssemester soll an allen Hochschulen für Studierende in Deutschland angeboten werden. Dem Text zufolge ist es jedoch wichtig, dass diese Initiative gut finanziert ist, damit sie erfolgreich sein kann. Ein Vorteil dieses Vorschlags ist, dass er den Studierenden die Möglichkeit gibt, mehr über die Kultur und Traditionen anderer Länder zu erfahren. Ein Nachteil des Vorschlags ist die unzureichende Finanzierung und das Fehlen eines gut ausgearbeiteten Plans. Ich persönlich finde die Idee eines Auslandssemesters eine großartige Idee. Wenn Studenten die Möglichkeit haben, andere Länder als ihr Herkunftsland zu besuchen, erweitert das nicht nur ihr Wissen über die Materie, sondern stärkt auch die Bindung zwischen zwei oder mehreren Ländern. In meinem Land ist es Studierenden, die für einen kurzen Besuch ins Ausland reisen möchten, erlaubt, dies zu tun, solange sie einen triftigen Grund dafür haben. Es ist auch Tradition, dass einige Studenten schon während ihrer Studienzeit ins Ausland reisen dürfen. So werden zum Beispiel anfangs Ausflüge ins Ausland organisiert. Diese dauern höchstens zwei oder drei Wochen. Danach erhalten interessierte Studenten die Möglichkeit, für einen längeren Aufenthalt zurückzukehren.  Als ich an der Universität war, durften die Studenten für eine gewisse Zeit ins Ausland reisen, bevor sie an die Universität zurückkehrten. Allerdings müssen sich die ausgewählten Studenten einer schriftlichen Eignungsprüfung unterziehen, bevor sie ins Ausland reisen dürfen. Zunächst muss der interessierte Student ein Bewerbungsschreiben verfassen, in dem er darlegt, warum die Reise wichtig ist und welche Vorteile sie für den Studiengang hat. Außerdem sollten die Namen der Stipendiaten an der Zieluniversität genannt werden, und es sollte dargelegt werden, wie der Studierende mit den Fakultätsmitgliedern der Zieluniversität zusammenarbeiten möchte. Die Auswahl des Studenten erfolgt dann auf der Grundlage des Inhalts des Bewerbungsschreibens.

Rückmeldung:

Bei Aufgaben zur Qualifikation gibt es keine öffentliche Rückmeldung. Ob der/die Teilnehmende die Aufnahme in den Kurs geschafft hat, erfährt der/die Teilnehmende mittels E-Mail.
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