Studiengebühren an deutschen Universitäten
Studiengebühren an deutschen Universitäten
von Gerd RühmAm 26. Januar 2005 wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offiziell, was von den Studierenden lange befürchtet worden ist: Studiengebühren können nun ab dem ersten Semester erhoben werden. Mit diesem Urteil des obersten deutschen Gerichts wurde eine neue Ära an den deutschen Hochschulen eingeleitet. Bis 2005 waren Gebühren für Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen erhoben worden, aber nicht für Personen, die erstmalig studieren.
Private Hochschulen verlangen von ihren Studierenden schon immer Studiengebühren, die mehrere tausend Euro pro Semester betragen können. Die Einführung von Studiengebühren an staatlichen Hochschulen war bis zum obigen Zeitpunkt nicht gestattet. Sobald dieses Verbot gekippt war, machten sich viele Landesregierungen sofort an die entsprechenden Gesetze zur Einführung von Studiengebühren.
Ab Sommersemester 2007 müssen in Deutschland Studiengebühren bezahlt werden, allerdings nicht in allen Bundesländern. Die Gebühren betragen maximal 500 Euro pro Semester, liegen also deutlich unter denen vergleichbarer europäischer Länder bzw. denen der USA.
Sind in einem Bundesland erst einmal Studiengebühren beschlossen, dann gelten sie für alle dort Studierenden. Ausnahmen sind nur für einen kleinen Teil vorgesehen, z. B. für Studenten mit Kindern. Und außerdem gibt es für deutsche Studenten und für Studenten aus Ländern der Europäischen Union zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren.
Quelle: www.studieren.de vom 15. 07. 2009 (zu Prüfungszwecken bearbeitet).
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