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telc - B2 C1 Beruf - Lesen Teil 3 - Der Arbeitsschutzausschuss

Lesen Sie den Text und entscheiden Sie, welche Antwort am besten passt: Bei den Aufgaben 43-46 richtig oder falsch, bei den Aufgaben 47-50 wählen Sie die passende Antwort.

Der Arbeitsschutzausschuss

Haben Betriebe und Verwaltungen mehr als 20 Beschäftigte, ist vom Arbeitgeber ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der ASA hat die Aufgabe, Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu besprechen.

Gesetzliche Grundlage

Der Gesetzgeber regelt die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses im Gesetz über „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Arbeitssicherheitsgesetz). Dort heißt es in § 11: „Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen."

Aufgaben des ASA

Indem Betriebe einen Arbeitsschutzausschuss einrichten, soll die Zusammenarbeit der im Betrieb mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz befassten Stellen organisiert und institutionalisiert werden. Im ASA versammeln sich die Arbeitsschutzfachleute des Betriebs zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit. Sie unterstützen damit die Verantwortlichen im Betrieb in allen Fragen von Gesundheitsschutz und Sicherheit. Im ASA wird bewertet, beraten, und es werden Entscheidungen vorbereitet bzw. getroffen. Maßnahmen der Geschäftsleitung werden im Detail geplant und koordiniert. Der ASA berät z. B. darüber, wie das Unfallgeschehen im Betrieb analysiert wird oder auf welche Weise Gefährdungsbeurteilungen auszuwerten sind. Weiterhin bespricht der Ausschuss die Koordinierung von Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beratungsgegenstand können auch Vorschläge über betriebliche Investitionsmaßnahmen mit Arbeitsschutzrelevanz, der Einsatz neuartiger persönlicher Schutzausrüstungen sowie geeignete Schutzmaßnahmen bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeits- bzw. Gefahrstoffe sein. Dies sind die klassischen Themen des Arbeitsschutzes. Natürlich kann der ASA auch allgemeine Fragen des Gesundheitsmanagements beleuchten und sich darin kundig machen. Beispiele hierfür sind die Bereiche Unternehmenskultur, Mobbing und Zeitmanagement.

Mitglieder des ASA

Im ASA kommen Betriebsangehörige mit unterschiedlichen Funktionen zusammen. Sie bringen dementsprechend auch unterschiedliche Sichtweisen ein und tauschen sich zu betrieblichen Abläufen aus. Mögliche Herausforderungen sollen offen angesprochen werden. Die Ergebnisse solcher Diskussionsprozesse sind in der Regel Kompromisse, die in der Praxis gut angenommen werden, weil unterschiedliche Positionen betrachtet und berücksichtigt wurden. Die Zusammensetzung des ASA bietet somit dem Betrieb auch die Chance, ein Konfliktmanagement zu etablieren, falls sicherheitsrelevante Fragen strittig sind.

Nutzen des ASA

Man kann den ASA als Kommunikationsforum bezeichnen, das unterschiedlichen Funktionsträgern eines Unternehmens zum Austausch über betriebliche Herausforderungen dient. Wenn der ASA seine Aufgaben gut wahrnimmt, ist der Hauptnutzen ein ungestörter Betriebsablauf. Wenn etwas die sicheren Abläufe im Betrieb stören könnte, sollte dies Thema im ASA sein.

Der Nutzen für das Management besteht in der Reduzierung der Kosten, der Verkürzung der Produktionszeit oder der Verbesserung der Qualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden durch die Arbeit des Ausschusses ein sicheres Arbeitsumfeld vor. In der Regel akzeptieren sie die vom ASA vorgeschlagenen Maßnahmen, da ihm Vertreter aller Bereiche angehören. Durch ein systematisches Arbeitsschutzmanagement können Verbesserungen für alle erzielt werden.

43 In dem Text geht es darum, Personen für die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss zu gewinnen.

44 Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet werden.

45 Der Arbeitsschutzausschuss ist dafür verantwortlich, Sicherheitsmaßnahmen in der Praxis durchzuführen.

46 Im Arbeitsschutzausschuss kommen Repräsentanten verschiedener Abteilungen zusammen.

47 Der Arbeitsschutzausschuss

48 Der Arbeitsschutzausschuss soll

49 Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses

50 Wenn der Arbeitsschutzausschuss gut arbeitet,

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