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Goethe - B2 - Lesen Teil 5 - Die Studienordnung

Du möchtest an der Universität Bremen studieren und liest die Studienordnung. Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? Vier Überschriften werden nicht gebraucht.

Inhaltsverzeichnis

a Abschluss des Bachelorstudiums
b Aufbau und Inhalte des Studiums
c Studienbeginn
d Studiendauer und Studienvolumen
e Vermittlungsformen
f Zugangsvoraussetzungen
g Studienziele
h Auslandsaufenthalt

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Theaterwissenschaft

§ 0 (Beispiel: c)

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 28

Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 BremHG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.

Fachspezifisch:

  • der Nachweis von Kenntnissen in Englisch (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, Stufe B2) und einer weiteren modernen Fremdsprache (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, Stufe B1) oder
  • der Nachweis von Kenntnissen in Englisch (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, Stufe B2) und Lateinkenntnissen jeweils vor Studienbeginn

§ 29

(1) Die Regelstudienzeit umfasst sechs Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Bachelorstudium Theaterwissenschaft beträgt 180 Leistungspunkte.

(2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag der/des Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums.

§ 30

  • Vorlesungen (V)
  • Seminare (S)
  • Übungen (Ü)
  • Praktika (P)
  • Tutorien (Tut).

Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

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