Du interessierst dich für die staatlichen Institutionen in Deutschland. Im Internet hast du die folgenden Informationen über Geschichte und Aufgaben der Standesämter gefunden. Lies den Artikel und ordne den Abschnitten die passenden Überschriften zu. Zwei Antworten bleiben übrig.
A Nutzbarkeit der gesammelten Daten
B Eingrenzung der kirchlichen Macht
C Heirat über Religionsgrenzen hinweg
D Ablauf der staatlichen Eheschließung
E Geschichte der Ehe in Europa
F Wichtigste Aufgaben des Standesamtes
G Eine „2. Heirat" in festlicher Atmosphäre
H Standesamt als Informationsbank
I Ein Vorrecht der Kirche wird aufgehoben
J Gesetzliches Recht zur Scheidung
K Symbolische Bedeutung der kirchlichen Trauung
L Entstehung der Standesämter
M Landesweite Verbreitung der Standesämter
Zur Einführung der Standesämter in Deutschland
(Beispiel: I) Wenn ein Paar heiraten möchte, so führt der erste Weg zum Standesbeamten. Das war aber nicht immer so. Bis 1874 hatte in Deutschland allein die Kirche das Recht, Ehen zu schließen und wieder aufzulösen. In diesem Jahr bekam der Staat dieses Recht und so wurde zuerst in Preußen, und ein Jahr später in ganz Deutschland, die so genannte Zivilehe eingeführt.
1. Das bedeutet, dass Ehen seit 1875 nur noch auf dem Standesamt geschlossen werden mussten. Das Ja-Wort vor dem Altar war nicht mehr nötig, um als rechtmäßig verheiratet zu gelten. Das ist auch heute noch so: Wenn ein Paar in der Kirche heiratet, ist das nur ein Zeichen für ihren Glauben und ihre gegenseitige Liebe.
2. In den meisten Ländern findet die standesamtliche Eheschließung vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert zwei Trauzeugen. In Deutschland allerdings braucht man bei der standesamtlichen Trauung inzwischen keine Trauzeugen mehr. In einem meist feierlichen Rahmen gibt man sich das Eheversprechen und tauscht Ringe. Der Standesbeamte hält eine kurze Rede. Das junge Paar bekommt eine Eheurkunde, damit wird die Ehe offiziell anerkannt.
3. Vor 137 Jahren hatte die Einführung der zivilen Behörden machtpolitische und praktische Gründe. Das deutsche Kaiserreich sollte ein moderner Industriestaat werden. Reichskanzler Bismarck wollte die Macht der Kirche einschränken und die von ihr ausgeführten Ämter auf den Staat übertragen.
4. Der 23. Januar 1874 gilt als das Geburtsdatum der Standesämter. An diesem Tag verabschiedete das Preußische Parlament ein völlig neues Gesetz. Darin war festgelegt, dass Eheschließungen, aber auch Geburten und Sterbefälle in der Zukunft von einem Standesbeamten dokumentiert werden müssen.
5. Ein Standesbeamter, also ein Angestellter des Staates, stellt seither die notwendigen Formulare und Urkunden aus. Er sammelt und dokumentiert alle persönlichen Daten und dadurch kommt der Staat jederzeit an wichtige Informationen über seine Bürger.
6. Bismarck hatte sein Ziel erreicht: Er hatte sich nach jahrelangen Kämpfen gegen die katholische Kirche durchgesetzt. Damit konnte der Staat ab sofort effektiv Volkszählungen durchführen und die Einwohner registrieren. Das war zum Beispiel nützlich, wenn man Steuern einsammeln wollte oder junge Männer für den Kriegsdienst suchte.
7. Die Haupttätigkeiten der Standesämter sind bis heute neben der Eheschließung die Registrierung von Geburten und Todesfällen. Nach der Geburt stellt der Staat für jeden Menschen eine Geburtsurkunde aus, die Geburtsort und Geburtstag sowie die wichtigsten Angaben zu den Eltern enthält. Bei Todesfällen wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Mit Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde begleitet der Staat seine Bürger „von der Geburt bis zum Tod".
8. Auch das Problem religiös gemischter Ehen wurde mit der neuen Institution gelöst. Vor 1874 war es nämlich nicht möglich, dass z. B. ein Protestant eine Jüdin heiratete oder ein Katholik eine Frau, die gar nicht getauft war usw. Ab 1874 konnten nun problemlos in Preußen Zugehörige verschiedener Glaubensgemeinschaften heiraten, zwei Jahre später war das dann in ganz Deutschland möglich.
9. 1874 wurden die ersten 13 Standesämter in Berlin geöffnet. In den folgenden Jahren verbreiteten sich zahlreiche Behörden im ganzen Reich. Anfangs galten die bürgerlichen Eheschließungen noch als Sensation, die sogar neugierige Zuschauer anlockten. Heute ist der Gang zum Standesamt ganz normal geworden.
10. Es gibt aber immer noch solche Paare, die zusätzlich in der Kirche heiraten. Das sind Menschen, die nicht festgläubig sind, trotzdem sich wegen der feierlichen Stimmung auch für eine kirchliche Trauung entscheiden.
