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DTÖ - A2-B1 - Lesen Teil 4 - Die Besucherordnung für den Zoo

Lies den Text. Entscheide, ob die Aussagen richtig oder falsch sind.

BESUCHERORDNUNG FÜR DEN ZOO

  1. Die Tiere im Zoo dürfen von Zoobesucher/innen nicht gefüttert werden! Alle Tiere bekommen von unseren Tierpfleger/innen ein spezielles Futter.

  2. Es ist streng verboten, über die Absperrungen zu steigen oder die Hand hinter die Gitter zu strecken. Das ist sehr gefährlich für Tier und Mensch.

  3. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben oder Ähnliches auf sich zu lenken. Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen.

  4. Sie dürfen für private Zwecke filmen und fotografieren. Für gewerbliche Aufnahmen brauchen Sie eine Genehmigung der Direktion. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Tieren Blitzlicht verboten ist.

  5. Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch im Zoo aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet. Eltern haften für ihre Kinder!

  6. Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, Scootern und Ähnlichem ist zu Ihrer eigenen Sicherheit verboten. Ebenso das Spielen mit Bällen, usw.

  7. Das Mitbringen von Hunden ist aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht gestattet.

  8. Bitte benutzen Sie die bereitstehenden Abfalleimer und helfen Sie mit, den Zoo sauber zu halten.

  9. Die Eintrittskarte ist während des gesamten Zoo-Besuchs aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.

  10. Bitte beachten Sie die Schließzeiten des Zoos, da wenig später der Ausgang geschlossen wird.

  11. Weisungen des Zoopersonals sind unbedingt Folge zu leisten. Das Zoopersonal ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Zoo zu weisen.

37. Kinder unter 12 Jahre dürfen alleine in den Zoo gehen.

38. Die Eintrittskarte soll man erst wegwerfen, wenn man den Zoo verlässt.

39. Sie dürfen Ihren Hund nur an der Leine in den Zoo mitnehmen.

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