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ÖIF - B2 - Werte- und Orientierungswissen - Vielfalt des Zusammenlebens

Fragenkatalog zum Werte- und Orientierungswissen, Wertebereich „Vielfalt des Zusammenlebens - kulturelle Integration". Es ist immer nur eine Antwort richtig.

1. Jemanden zur Ehe zu zwingen, ist in Österreich gesetzlich verboten und eine Straftat.

1.1. In Österreich hat jede Person das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wen und wann er/sie heiraten möchte.

1.2. In Österreich sind Eheschließungen nur dann erlaubt, wenn beide Ehepartner ohne Zwang und aus freiem Willen heiraten möchten.

2. Mehrfache Ehe ist in Österreich gesetzlich erlaubt.

2.1. Darf man in Österreich mit mehreren Ehepartnern gleichzeitig verheiratet sein?

2.2. In Österreich darf man nur mit einer Person verheiratet sein.

2.3. Welches Beispiel für eine Ehe ist in Österreich gesetzlich verboten?

3. Nach einer Scheidung darf man in Österreich nach staatlichem Recht wieder heiraten.

3.1. Nach einer Scheidung darf man in Österreich nach staatlichem Recht nicht wieder heiraten.

4. Unterhaltszahlungen eines geschiedenen Ehepartners an den anderen Ehepartner sind gesetzlich geregelt.

4.1. Nach einer Scheidung müssen die geschiedenen Ehepartner für das Wohl und die finanzielle Sicherheit ihrer gemeinsamen Kinder sorgen.

4.2. Staatliche Gesetze regeln die Unterhaltszahlungen für Kinder aus einer geschiedenen Ehe.

4.3. Gerichte können entscheiden, wie geschiedene Ehepartner für das Wohl und die finanzielle Sicherheit ihrer gemeinsamen Kinder sorgen müssen.

4.4. Was regeln staatliche Gesetze im Fall einer Scheidung nicht?

5. Das Jugendamt unterstützt Familien bei Erziehungsproblemen mit Kindern und Jugendlichen.

5.1. Welches Amt unterstützt Familien bei Erziehungsproblemen in Familien?

6. In Österreich hat jeder Mensch ein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

7. Das Briefgeheimnis gilt nicht für Familienangehörige.

7.1. Erwachsene dürfen Briefe öffnen und lesen, die an Personen unter 18 Jahren adressiert sind.

8. Welche Aussage zur individuellen Freiheit passt zu den Regeln des Zusammenlebens?

9. In Österreich gibt es das Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit.

9.1. Welche Aussage zur Vereinsgründung in Österreich ist falsch?

9.2. Um einen Verein zu gründen, braucht man die österreichische Staatsbürgerschaft.

9.3. In Österreich gibt es viele ehrenamtliche Vereine und Organisationen, in denen man freiwillig Mitglied werden und Gutes tun kann.

10. In Österreich gibt es die Trennung von Religion und Staat.

11. Religiöse Gesetze stehen in Österreich über den staatlichen Gesetzen.

12. In Österreich entscheidet der Staat über die Anerkennung von Religionsgemeinschaften.

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